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Berufsbildungsreife (BBR)

Im Jahrgang 9 werden die ersten Prüfungen geschrieben, an denen wiederum alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend teilnehmen müssen: die Berufsbildungsreife (BBR). Diese Prüfung besteht aus den "Vergleichenden Arbeiten" in Deutsch und Mathematik und den Jahrgangsnoten und entspricht in etwa dem alten Hauptschulabschluss.

Zum Bestehen des BBR ist Folgendes notwendig:

Wer den Jahrgangsteil nicht bestanden hat, kann in einem Fach (außer Sport) eine Nachprüfung ablegen, wenn dadurch die Verbesserung einer Leistung um eine Notenstufe erreichbar ist.

Wer die BBR nicht am Ende der 9. Klasse schafft, kann trotzdem in die Klasse 10 aufrücken und kann sie dort durch erfolgreiche Teilnahme an den vergleichenden Arbeiten erreichen. Außerdem ist die freiwillige Teilnahme an der MSA/eBBR-Prüfung möglich; bei Erfolg können dadurch alle Schulabschlüsse erreicht werden.

BBR nach der 10. Klasse

Für Schüler, die die BBR nach der 9. Klasse nicht geschafft haben, gelten für die BBR die gleichen Bedingungen wie nach der 9. Klasse.

Der Schüler erfüllt dann die Voraussetzungen bei den Jahrgangsleistungen, wenn er in den Fächern Deutsch und Mathematik auf G-Niveau mindestens eine 4 und eine 5 erreicht hat und der Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 4,2 beträgt.

Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

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